Fundsachen

Fundsachen

Wenn Sie einen Wertgegenstand (d.h. mit einem Wert von mehr als 10,00 EUR) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.

Aufbewahrung und Versteigerung                                                                                                        

Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

Rechtsgrundlage

§967 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Fundgegenstand
Fundort
Funddatum
1 Schlüssel an Ringim Bereich zwischen
Hauptstr. 51 und 57 in
Unter-Abtsteinach
26.12.2023