Grill- und Freizeitanlage Steinachquelle

Die Grill- und Freizeitanlage der Gemeinde Abtsteinach liegt in Ober-Abtsteinach auf einem Wiesengelände an einem kleinen Wäldchen. Die Zufahrt erfolgt von der Straße nach Mackenheim (K18) zum Naturparkplatz direkt an der Grillhütte. Die Hütte ist an 2 Seiten offen und bietet Platz für ca. 40 - 50 Personen. Im Inneren der Hütte ist ein Grill vorhanden. Im Anbau befinden sich ein Abstellraum, Toiletten sowie eine Duschanlage. Grillkohle, Geschirr und sonstiges Zubehör bringen Sie selbst mit.

Im Außenbereich befindet sich eine Feuerstelle mit Sitzgelegenheiten für ein gemütliches Lagerfeuer. Brennholz bringen Sie ebenfalls selbst mit. Das Abholzen von Ästen des nahe gelegenen Waldstückes ist verboten.
Auf dem Gelände befindet sich außerdem ein Kinderspielplatz. Wir weisen darauf hin, dass dieser für die Öffentlichkeit zugänglich ist und somit kein Anspruch auf alleinige Nutzung besteht.

Das Zelten ist nur auf dem angrenzenden Zeltplatz gestattet. Dieser kann nur in Verbindung mit der Grillanlage angemietet werden. Wohnwagen/Wohnmobile dürfen nicht auf den Zeltplatz.

Der Stromanschluss der Grillhütte ist für Kühlanlagen geeignet.

Die Steinachquelle speist einen Laufbrunnen auf dem Gelände. Kleinere Getränkemengen können im Brunnentrog gekühlt werden.

Die Benutzung der Grillanlage darf nur nach vorheriger Buchung erfolgen. Bitte benutzen Sie für die verbindliche Buchung ausschließlich das Buchungsportal auf dieser Seite. Reservierungsanfragen per eMail finden keine Berücksichtigung.


Die Schlüsselübergabe findet zu folgenden Zeiten an der Grillhütte statt:
Übernahme Montag - Freitag um 09.30 Uhr. Die Abnahme erfolgt am Folgetag ebenfalls um 09.30 Uhr. Außer samstags, um 11.00 Uhr.
Samstags, Sonntags und an Feiertagen erfolgt die Schlüsselübergabe und Abnahme um 11.00 Uhr.
Endet die Anmietung an einem Werktag, wird die Abnahme um 09.30 Uhr durchgeführt.

Reservierungen für die Saison 2025
                                                                                                                                                                                                           Abtsteinacher Bürger können ab dem 02.12.2024 Ihre Buchung für das kommende Jahr tätigen. Buchungen von Auswärtigen werden ab dem 15.01.2025 entgegengenommen. Aufgrund der Afrikanischen Schweinepest (ASP) benötigen wir (Stand November 2024, für Sperrzone II), für ihre Veranstaltung eine Genehmigung des Veterinäramts. Erst nach dieser Genehmigung erhalten Sie von uns die verbindliche Buchungsbestätigung. Bitte benutzen Sie für die Buchung ausschließlich das Buchungsportal auf dieser Seite. Reservierungsanfragen per E-Mail finden keine Berücksichtigung.

Waldbrandgefahr                                                                                                                                                                       Wir weisen darauf hin, dass es bei Waldbrandgefahr zu kurzfristigen Einschränkungen der Nutzung bzw. zu Terminstornierungen durch die Gemeinde kommen kann. Wir bitten um ihr Verständnis.