Rundfunkbeitrag im privaten Bereich, Befreiung

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie staatliche Sozialleistungen beziehen, können Sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Das Gleiche gilt für taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe.


An wen muss ich mich wenden?

ARD ZDF Deutschlandradio

Beitragsservice HR
Bertramstraße 8
60320 Frankfurt am Main

Tel.: 01806 999 555 55*
Fax: 01806 999 555 05*
* (20 Ct. pro Anruf aus dem deutschen Festnetz sowie aus deutschen Mobilfunknetzen)

Zuständige Abteilungen