Kommunale Wärmeplanung


Die Bundesrepublik Deutschland strebt eine Klimaneutralität bis 2045 an. Aufgrund des Lebenszyklus von Heizungssystemen und Infrastruktur bedeutet dies, dass die Weichen im Wärmesektor zeitnah gestellt werden müssen.

Grundlage für einen strukturierten Umbau der Wärmeversorgung in Deutschland bilden die Entwürfe des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und des Wärmeplanungsgesetztes (WPG), die beide derzeit das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen.

Kommunen in Hessen mit mehr als 20.000 Einwohnern sind bereits gemäß §13 Absatz 1 Hessisches Energiegesetz (HEG) verpflichtet, ab dem 29.11.2023 eine kommunale Wärmeplanung zu entwickeln, fortlaufend zu aktualisieren und zu veröffentlichen.

In der kommunalen Wärmeplanung sollen folgende Aspekte betrachtet werden:

  1. die systematische und qualifizierte Bestandsanalyse,
  2. die Potenzialanalyse im Wärmebereich innerhalb und außerhalb der Gebäude und
  3. ein klimaneutrales Szenario für das Jahr 2045 mit Zwischenzielen für das Jahr 2030.

Der Klima- und Umweltschutz ist der Gemeinde Abtsteinach sehr wichtig. Aufgrund dessen prüft die „Klimakommune“ Abtsteinach bereits vorzeitigt die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung in Zusammenarbeit mit Fachbüros, obwohl dies bisher die gesetzliche Grundlage nicht erfordert.

Aktuell wurden, aufgrund der Haushaltssperre des Bundes, die Aufnahme der Förderanträge für die kommunale Wärmeplanung ausgesetzt.

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde beschloss in der Sitzung vom 05.12.2023, dass die kommunale Wärmeplanung vorerst zurückgestellt wird. Über die Wärmeplanung soll sich erneut beratschlagt werden, sobald eine Förderung durch die Kommunalrichtlinie (NKI, Förderprogramm des Bundes) wieder möglich ist.

Den Bürgern und Bürgerinnen der Gemeinde ist es jedoch aktuell bereits schon möglich sich über die Thematik der privaten Wärmeplanung zu informieren. Individuelle Beratungen könnten bereits kostenfrei bei der Wirtschaftsförderung des Kreises Bergstraße angefragt werden (Energieberatung). Diese können eine spezifische Beratung für die Grundstückseigentümer durchführen.

Ebenfalls gibt es die Möglichkeit einer kostenlosen Energieberatung durch die Hessische Landesenergieagentur – LEA

Die Erreichung der Energie- und Klimaziele, bzw. der Klimaneutralität ist in Abtsteinach nur in Zusammenarbeit mit jedem Bürger, den ortsansässigen Unternehmen sowie der kommunalen Verwaltung möglich!

Über weitere Neuigkeiten und Vorgehensschritte wird Sie die Verwaltung auf der Homepage der Gemeinde informieren.